Beachten Sie „Zuordnung der Gefahrklassen zu den Gewerbezweigen“.

Diese Informationen wurden Ihnen mit dem Gefahrtarif zugestellt. Diese Informationen sind deshalb so wichtig, weil es hier um die Zuordnung nach dem “Überwiegenheitsprinzip” geht.

Unter Umständen könnten Sie auch hier Beiträge in eine Risikogemeinschaft entrichten, der dieser Gewerbezweig gar nicht zugehörig ist.

Überprüfen Sie vor diesem Hintergrund auch die letzten Jahre.

Hierbei bieten wir Ihnen ebenfalls unsere Unterstützung an.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen schnell weiter.

Jarmuzek & Partner