
In 3 Schritten zur Reduzierung Ihrer BG-Beiträge
Schaffen Sie Klarheit für Ihr Unternehmen: lassen Sie die Beiträge durch uns überwachen und senken Sie BG-Beiträge
Kraft des Gesetzes ist ihr Unternehmen Mitglied in einer deutschen Berufsgenossenschaft (BG). Die zu entrichtende Höhe der Mitgliedsbeiträge (BG Beiträge) für das Unternehmen richtet sich immer nach dem Veranlagungsbescheid der für das Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft, dem anzuwendenden Gefahrtarif, den aktuellen Beitragsfüßen sowie der gemeldeten Lohnsumme. Sind diese Faktoren nicht richtig berücksichtigt und ist Ihr Unternehmen falsch veranlagt worden, ergeben sich Problemstellungen, die ohne fachspezifische Kenntnisse nicht zufriedenstellend und dauerhaft gelöst werden können. Mithilfe unseres 3-Schritte-Plans können Sie Ihre BG-Beiträge senken und dauerhaft reduzieren!

1. Schritt
Übermittlung Ihrer Unterlagen
Vertrauen Sie unseren strengen Datenschutzbestimmungen und übermitteln Sie uns Ihre Beitragsnachweise. Dann können wir Ihre Situation vorab einschätzen und feststellen, ob auch für Sie eine Beitragsrückerstattung erarbeitet werden kann.
Anschließend ermitteln wir Ihre korrekte Veranlagung. Mehr zu unseren Leistungen erfahren Sie hier.

2. Schritt
Wir schätzen Ihre Situation ein
60% der Beitragsbescheide sind fehlerhaft!
Nach Verlagerung des Betriebsschwerpunktes oder nach Umstrukturierung Ihres Betriebs hat sich die Veranlagung durch die Berufsgenossenschaft geändert. Daraus ergeben sich oft Erstattungen zu viel gezahlter Beiträge. Diese erstreiten wir für Sie.

3. Schritt
Sie erhalten ein Strategiepapier mit ergebnisorientierter Analyse
Gefahrtarif, Beitragsfüße und Lohnsumme müssen richtig bewertet werden, um eine korrekte Veranlagung zu ermitteln. Wird dies nicht richtig durchgeführt, ergeben sich für Sie Überzahlungen. Ohne fachspezifische Kenntnisse kann diese Problemstellung nicht dauerhaft und zufriedenstellend gelöst werden. Wir übernehmen das! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.