Veröffentlichung für die Ausgabe „Staatanzeiger” am Freitag, 27.11.2015
Es kann sich lohnen, die Beitragsbescheide zu prüfen
UNFALLVERSICHERUNG
Für die gesetzlichen Unfallversicherung muss der Arbeitgeber aufkommen – allerdings ist die Art und Weise, wie die Beiträge berechnet werden, fehleranfällig. Nicht selten werden Betriebe finanziell stärker belastet, als es notwendig wäre. Deswegen ist es ratsam, diese Kostenblock genau zu prüfen… weiterlesen
Quelle: Artikel als PDF.