Veröffentlichung für die Ausgabe „Staatanzeiger” am Freitag, 27.11.2015

Es kann sich lohnen, die Beitragsbescheide zu prüfen

UNFALLVERSICHERUNG

Für die gesetzlichen Unfallversicherung muss der Arbeitgeber aufkommen – allerdings ist die Art und Weise, wie die Beiträge berechnet werden, fehleranfällig. Nicht selten werden Betriebe finanziell stärker belastet, als es notwendig wäre. Deswegen ist es ratsam, diese Kostenblock genau zu prüfen… weiterlesen

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