Wozu der Arbeitsvertrag dient
Der Arbeitsvertrag als rechtsgültiges Dokument zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für den Arbeitgeber eine Leistung ordnungsgemäß und gewissenhaft zu erbringen. Dieser verpflichtet sich im Gegenzug zur Lohn- oder Gehaltszahlung nebst weiteren dokumentierten Leistungen.

Der Arbeitgeber ist bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages nicht an ein bestimmtes Reglement gebunden. Dadurch herrscht eine gewisse Gestaltungsfreiheit. Die richtigen Formulierungen und eine ordentliche Interpretation des Vertrages kann beiden Parteien viel Ärger ersparen. Dies setzt aber auch ein genaues Lesen und Prüfen des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer voraus.

Sollte es zu Unstimmigkeiten zwischen beiden Gruppen kommen, wird der Arbeitsvertrag als Rechtsquelle herangezogen. Vorteilhaft ist es, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Arbeitsvertrag im Vorfeld von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Das sollte im Arbeitsvertrag dokumentiert sein
Im Arbeitsvertrag muss der Arbeitnehmer einige Aspekte beachten, damit im Streitfall der Vertrag vor Gericht besteht. Dokumentiert werden müssen die Dauer der Beschäftigung (befristet oder unbefristet), die genaue Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsort, Arbeitszeit, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen und Sonderregelungen. Dem Arbeitnehmer obliegt die Prüfung des Vertrags hinsichtlich Probezeiten, Überstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Regelungen zu eventuellen nebenberuflichen Tätigkeiten. Die Möglichkeit, eigene Belange und Fragen anzubringen, sollten vor Unterzeichnung des Vertrages genutzt werden.

Die Definition der Tätigkeitsbeschreibung
Die genaue Benennung der Tätigkeit im Arbeitsvertrag hat eine große Bedeutung. Der Arbeitgeber darf nur die genannte Tätigkeit vom Arbeitnehmer verlangen. Bei der Benennung ist auch zu klären, was geschieht, wenn der Arbeitsplatz weg fällt.

Sollen an der bestehenden Tätigkeit Änderungen vorgenommen werden, greift der Arbeigeber möglicherweise auf eine Änderungskündigung zurück, schreibt das Arbeitsrechtsportal www.anwaltarbeitsrecht.com. Meist ist diese kompliziert, da der alte Arbeitsvertrag gekündigt und durch einen neuen ersetzt werden soll – nicht selten zum Nachteil des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer ist jedoch nicht dazu verpflichtet, eine solche Änderung hinzunehmen und sollte gegebenenfalls einen Anwalt hinzuziehen.