Strukturwandel bei den deutschen Berufsgenossenschaften zu Lasten der Unternehmer

Viele Unternehmer, werden sich über höhere Beiträge zur Berufsgenossenschaft nicht nur wundern, sondern wahrscheinlich auch zu Recht empören.

Denn die Beiträge steigen bis zu 30% an.

So haben einige BGen bereits im Jahr 2010 angekündigt, dass die kaufmännische und verwaltende Gefahrtarifstelle wegfällt und in die jeweils für den gewerblichen Teil des Unternehmens zuständige Gefahrtarifstelle überführt werden.

Was bedeutet das für die Unternehmen?
Ein Beispiel eines Unternehmen in der Metallverarbeitung

Bescheid 2005:

Lohnsumme Bereich GFK BF Beitrag in €
500.000€ kaufmännisch 0,6 3,9 1170
1.500.000€ gewerblich 3,7 3,9 21645
Summe: 22.815 €

Bescheid 2006

Lohnsumme Bereich GFK BF Beitrag in €
500.000€ kaufmännisch 2,92 5,61 8190,6
1.500.000€ gewerblich 2,92 5,61 24571
Summe: 32.762,4€

In diesem Fall beträgt die Beitragssteigerung mehr als 40%, in € 9953,40
Dieses Beispiel entstammt aus einem mittelständischen Unternehmen.

Sollte ein Unternehmen aufgrund von z.B.  internationaler Präsenz  einen  größeren „Verwaltungsapparat“ vorhalten müssen, könnte der Beitrag durchaus bis zu 70% steigen.
Diese Vorgehensweise wurde bereits vom Bundesverfassungsgericht gerügt,(VBG)  weil hier tatsächlich der §157 Abs.2 SGB VII keine Berücksichtigung findet.  Dieses Urteil können Si e im Internet abrufen. Der Link dazu wird unten angegeben.
Die BG wurde durch das Bundesverfassungsgericht dazu  gezwungen hier entsprechend für Transparenz zu sorgen und eine Gefahrtarifstelle für den kaufmännisch und verwaltenden und dem gewerblichen Teil abzubilden. Das hat die VBG auch umgehend getan.
Die Begründungen werden gleich mitgeliefert, so spricht die BGHM in einem Schreiben an die Kanzlei tatsächlich davon, dass man so der Beitragsunehrlichkeit der Unternehmer begegnen könne,  woraus abzuleiten ist, dass alle Unternehmer unehrlich sind, was die Meldungen an die Berufsgenossenschaften betrifft.
Ein Betriebsprüfer ließ sich gar zu der Aussage hinreißen,  „die Billigtarife wollten wir schon lange abschaffen“.
Das Risiko einer vorsätzlichen Falschmeldung an die BG hätte rechtlich schwere Folgen, weil die Verjährungsfrist bei vorsätzlichen Falschangaben erst nach 30 Jahren endet.
(§ 25 SGB IV)
Hier gilt die Verjährungsfrist von 30 Jahren.
Ein Betriebsprüfer ließ sich gar zu der Aussage hinreißen,  „die Billigtarife wollten wir schon lange abschaffen“.
Die Frage nach Offenlegung der Berechnung übrigens  wurde nicht stattgegeben, was nicht verwundert, denn in der Tat wurde keine Beitragsgerechtigkeit hergestellt, sondern eine Beitragserhöhung erzeugt.
Wie der Vergleich der Beitragssätze deutlich macht.
Jeweils für den gewerblichen Bereich:

alt neu
13,32 16,39

Ein weiteres Feld der Intransparenz sind die Unfallzahlen, achten Sie dringend darauf, dass Wegeunfälle nicht belastend auf Ihren Beitrag wirken können.
Die Aussage einiger BGen, die Wegeunfälle kosten viel Geld, deshalb steige der Beitragsfuß ist falsch, denn die Statistik unten zeigt die tatsächliche Entwicklung der Belastungen in diesem Bereich.