1. Welche Änderungen enthält der Bescheid
    (Weggefallene Gewerbezweige, Gefahrklasse erhöht, Änderungen ohne vorangegangenen schriftlichen Bescheid u.a.)
  2. Wenn Ihnen die Veränderungen nicht plausibel sind, fragen Sie nach.
  3. Lassen Sie sich die gemachten Erklärungen ebenfalls schriftlich zukommen
  4. Bei persönlichen Besuchen eines BG Beamten fragen Sie nach dem Besuchsprotokoll
  5. Heften Sie keinen Schriftsatz einfach ab, ohne den Inhalt zu kennen und verstanden zu haben
  6. Selbstverständlich können Sie auch Mitarbeiter von Jarmuzek & Partner befragen.