- Welche Änderungen enthält der Bescheid
(Weggefallene Gewerbezweige, Gefahrklasse erhöht, Änderungen ohne vorangegangenen schriftlichen Bescheid u.a.) - Wenn Ihnen die Veränderungen nicht plausibel sind, fragen Sie nach.
- Lassen Sie sich die gemachten Erklärungen ebenfalls schriftlich zukommen
- Bei persönlichen Besuchen eines BG Beamten fragen Sie nach dem Besuchsprotokoll
- Heften Sie keinen Schriftsatz einfach ab, ohne den Inhalt zu kennen und verstanden zu haben
- Selbstverständlich können Sie auch Mitarbeiter von Jarmuzek & Partner befragen.