Veröffentlichung für die Ausgabe „Wir Familienunternehmer”

Berufsgenossenschaften

Eine einschneidende Änderung bei der Beitragsberechnung der Berufsgenossenschaften könnte manches Unternehmen teuer zu stehen kommen – ein weiteres Beispiel für Undurchsichtigkeit und Willkür des Systems.

Das System der Berufsgenossenschaften (BG) zeichnet sich durch Willkür und Intransparenz aus. Deswegen plädieren die “Familienunternehmer – ASU” und die “Jungen Unternehmer – BJU” für die Zulassung privater Unfallversicherer, um Wettbewerb in den Markt zu bringen und die Unternehmensfeindlichen Strukturen aufzubrechen.
Mit Beginn dieses Jahres ist eine Änderung wirksam geworden, die einmal mehr verdeutlicht, weshalb wir das für unabdingbar halten. Es geht um den Wegfall der Gefahrtarifstelle für den kaufmännisch verwaltenden Teil eines Unternehmens, etwa bei der BG Rohstoffe und chemische Industrie (BGRCI), der BG Holz und Metall (BGHM) oder der BG Fahrzeughaltung. Zum Hintergrund: die Höhe des Beitrags richtet sich nicht nur nach dem Arbeitsentgelt, sondern auch nach der Unfallgefahr. Das ist sinnvoll – umso ärgerlicher, dass diese Regelung gekippt wurde. Viele Unternehmen wird das teuer zu stehen kommen. Eine Spedition zum Beispiel beschäftigt neben den angestellten im gewerblichen Unternehmensteil – etwa den LKW-Fahrern – auch Mitarbeiter mit kaufmännisch-verwaltenden Aufgaben. Es versteht sich von selbst, dass eine administrative Tätigkeit im Hinblick auf Arbeitsunfälle weniger riskant ist, als einen Mehrtonner zu fahren. Doch seit diesem Jahr sehen einige Berufsgenossenschaften das anders: auch die Verwaltungsbelegschaft muss nach dem gewerblichen Tarif versichert werden.

900 Prozent mehr
Nach Berechnungen unserer Experten kann das zu einer Verzehnfachung des Beitrags führen. Ein Rechenbeispiel: ein Logistiker, der 2010 für seinen verwaltenden Bereich eine Lohnsumme von 500.000 Euro auswies, erhielt dafür einen Bescheid über 1.525 Euro. Im Güterkraftverkehr zahlte er Löhne in Höhe von 1,5 Millionen Euro, sein Beitrag an die Berufsgenossenschaft belief sich auf 56.364 Euro. Derselbe Unternehmer muss nach der Neuregelung für seine administrativen Angestellten 15.692,25 Euro abführen – 1.029 Prozent der Vorjahressumme. Allerdings gibt es möglicherweise eine Lösung, die im Einzelfall die höheren Kosten abwenden könnte: die Umstrukturierung des kaufmännisch-verwaltenden Teils zum Nebenunternehmen. Dann könnte der bei einer darauf spezialisierten Berufsgenossenschaft angemeldet werden, die entsprechend günstigere Tarife anbietet.

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