Veröffentlichung für die Ausgabe „Die Familienunternehmer — ASU”

GEFAHRENTARIF

Das Monopol der Berufsgenossenschaften (BG) ist den Familienunternehmen schon lange ein Dorn im Auge. Mit der kürzlich beschlossenen Reform der gesetzlichen Unfallversicherung hat die Politik die Chance vertan, die strukturellen Mängel dieses Monopols zu beseitigen. Unternehmer sind daher weiterhin von Beitragsungerechtigkeiten betroffen: Tätigkeiten mit vergleichbaren Risiken werden nach wie vor unterschiedlichen Gefahrenklassen zugeordnet. Etwa 40 Prozent der Beitragsbescheide sind fehlerhaft.

Fußangel Erst-Meldung
Die häufigste Fehlerquelle bei den Veranlagungs- und Beitragsbescheiden ist die “Erst-Meldung”. Unternehmer werden darin aufgefordert, ihre Firma zu beschreiben. Beispiel: Ein Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen bearbeitet Teile aus Metall. Nachdem sich das Unternehmen ordnungsgemäß bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet hatte, wurde es aufgefordert, eine Betriebsbeschreibung abzugeben. Nachdem dies geschehen war, veranlagte man das Unternehmen in eine Gefahrtarifsstelle der BG mit einer Gefahrenklasse, die der darin befindlichen Gefahrenneigung gerecht werden sollte.
Dieser Veranlagung widersprach der Unternehmer, als er nach einem Jahr feststellte, welche finanziellen Folgen diese Veranlagung fur das Unternehmen hatte. Dem Widerspruch durch das Unternehmen folgte zunächst die Ablehnung durch die Widerspruchsstelle (paritätisch besetzt) seitens der BG mit der Begründung, dass die Veranlagung gemäß §159 SGB VII richtig erfolgt und außerdem bereits bindend geworden sei.
Der Unternehmer, der ja nicht zwingend Spezialist im Bereich des SGB VII ist, suchte in diesem Fall Rat bei “Die Familienunternehmer — ASU”. Über diesen Weg konnte die externe Überprüfung des Veranlagungs- und Beitragsbescheides der BG initiiert werden. Diese Überprüfung ergab, dass dem Unternehmen eine Gefahrtarifstelle zugrunde gelegt wurde, die nicht den eigentlichen Betriebsschwerpunkt widerspiegelte. Das Unternehmen stellte somit neuerlich einen Antrag auf Änderung der Veranlagung. Bei der nun anberaumten Betriebsbegehung waren wir mit vor Ort und konnten das Unternehmen unterstützen. Aufgrund der Neuveranlagung macht der Betrieb jetzt erhebliche finanzielle Einsparungen.

Chance nutzen
Eine Überprüfung der BG-Bescheide ist fur viele Unternehmer häufig Ballast, der hinten angestellt wird. Mit externer Hilfe können Sie erreichen, dass Sie tatsächlich nur die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung entrichten, die ihrem Unternehmen auch entsprechen. Trotz der Zwangsmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft können Sie aktiv werden: Wenn Sie prüfen möchten, ob bei Ihnen die Möglichkeit einer Beitragssenkung besteht, nehmen Sie Kontakt auf: Bernhard Jarmuzek. BG-Check@web.de, www.Service-BG-Check.de

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